Kinderbetreuungseinrichtungen
Die besonders große Verbreitung von Teilzeitarbeit bei Frauen ab etwa 30 Jahren steht in Zusammenhang mit Betreuungspflichten für Kinder. Kinder bringen eine Vielzahl von geänderten Lebensbedingungen für Mütter (und Väter) mit sich. Untersuchungen zeigen, dass Frauen mit Kindern und familiären Versorgungspflichten am Arbeitsmarkt deutlich schlechter positioniert sind.
Im Jahr 2007 gab es im Bezirk 83 institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen (ohne Saisontagesheime), davon 68 Kindergärten, eine Kinderkrippe, 11 Horte und 3 altersgemischte Einrichtungen, etwa 2.680 Kinder wurden im selben Jahr in diesen Einrichtungen betreut. Die Zahl der betreuten Kinder pro 1.000 Einwohner/innen beträgt daher im Arbeitsmarktbezirk Mistelbach im Schnitt 32 (Niederösterreich: 36, Österreich: 35).
29 der 83 Einrichtungen konzentrieren sich auf Gerasdorf bei Wien, Mistelbach, Wolkersdorf im Weinviertel und Poysdorf.
Am 12. Mai 2009 beschloss der Ministerrat den verpflichtenden Gratis-Kindergarten. Das heißt, dass ab Herbst 2009 der Kindergartenbesuch für alle Fünfjährigen im Ausmaß von 20 Wochenstunden kostenlos ist. Ab 2010 müssen die Kinder zumindest an vier Tagen insgesamt 16 Stunden in der Betreuungseinrichtung anwesend sein.
Das Kindergartenwesen ist in Österreich Ländersache, die Regelungen in den einzelnen Ländern sind daher sehr unterschiedlich.
In Niederösterreich ist der Kindergartenbesuch am Vormittag kostenlos, seit September 2008 können Kinder bereits im Alter von zweieinhalb Jahren einen Kindergarten besuchen (Quelle: Amt der Niederösterreichischen Landesregierung).
Standorte | Zahl der Kinderbetreuungs- einrichtungen |
Zahl der betreuten Kinder |
Gerasdorf bei Wien | 7 | 384 |
Mistelbach | 9 | 304 |
Wolkersdorf im Weinviertel | 7 | 279 |
Poysdorf | 6 | 187 |
Laa an der Thaya | 5 | 158 |
Gaweinstal | 5 | 147 |
Großebersdorf | 4 | 105 |
Ulrichskirchen-Schleinbach | 4 | 99 |
Kreuttal | 3 | 70 |
Wilfersdorf | 2 | 56 |
Staatz | 2 | 54 |
Ladendorf | 1 | 50 |
Großkrut | 1 | 49 |
Neudorf bei Staatz | 1 | 47 |