Regions-
auswahl
Kinderbetreuungseinrichtungen
Die besonders große Verbreitung von Teilzeitarbeit bei Frauen ab etwa 30 Jahren steht in Zusammenhang mit Betreuungspflichten für Kinder. Kinder bringen eine Vielzahl von geänderten Lebensbedingungen für Mütter (und Väter) mit sich. Untersuchungen zeigen, dass Frauen mit Kindern und familiären Versorgungspflichten am Arbeitsmarkt deutlich schlechter positioniert sind.
Im Jahr 2007 gab es im Bezirk 44 institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen (ohne Saisontagesheime), davon 20 Kindergärten, 7 Kinderkrippen, 2 Horte und 15 altersgemischte Einrichtungen, etwa 2.010 Kinder wurden im selben Jahr in diesen Einrichtungen betreut. Die Zahl der betreuten Kinder pro 1.000 Einwohner/innen beträgt daher im Arbeitsmarktbezirk Hallein im Schnitt 36 (Salzburg: 34, Österreich: 35).
16 der 44 Einrichtungen konzentrieren sich auf Hallein.
Am 12. Mai 2009 beschloss der Ministerrat den verpflichtenden Gratis-Kindergarten. Das heißt, dass ab Herbst 2009 der Kindergartenbesuch für alle Fünfjährigen im Ausmaß von 20 Wochenstunden kostenlos ist. Ab 2010 müssen die Kinder zumindest an vier Tagen insgesamt 16 Stunden in der Betreuungseinrichtung anwesend sein.
Das Kindergartenwesen ist in Österreich Ländersache, die Regelungen in den einzelnen Ländern sind daher sehr unterschiedlich.
Laut dem Salzburger Kinderbetreuungsgesetz werden in Salzburg die täglichen Zeiten, in welchen der Kindergarten zum Besuch durch die Kinder offen gehalten wird, und die betriebsfreie Zeit von der Gemeinde festgesetzt. Der von der Gemeinde für den Besuch des Kindergartens eingehobene Beitrag kann sozial gestaffelt werden. Dabei ist für eine ganztägige Betreuung ein monatlicher Mindestbeitrag in der Höhe von 72 €, für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr jedoch in der Höhe von 116 € vorzusehen; eine Unterschreitung dieser Mindestbeiträge ist aber in Härtefällen zulässig. Der Höchstbeitrag für eine solche Betreuung beträgt 440 € pro Monat. Im Februar 2009 wurde eine Änderung des Salzburger Kinderbetreuungsgesetzes (Erweiterung Familienpaket) beschlossen. Gemäß dieses Beschlusses gewährt das Land Salzburg zur Entlastung der Erziehungsberechtigten einkommensunabhängige Zuschüsse zu den von diesen zu tragenden Kostenbeiträgen für die Betreuung aller nicht schulpflichtigen Kinder. Als Zuschuss werden 50 € pro Kind und Monat gezahlt, wenn das Kind 31 und mehr Wochenstunden betreut wird und das Mittagessen bei den Tageseltern bzw. in der Kinderbetreuungseinrichtung einnimmt. 25 € pro Kind und Monat werden bezahlt, wenn das Kind bis 30 Wochenstunden betreut wird oder das Mittagessen nicht bei den Tageseltern bzw. in der Kinderbetreuungseinrichtung einnimmt (Quelle: Amt der Salzburger Landesregierung).
Standorte | Zahl der Kinderbetreuungs- einrichtungen |
Zahl der betreuten Kinder |
Hallein | 16 | 791 |
Kuchl | 4 | 216 |
Abtenau | 6 | 195 |
Oberalm | 4 | 190 |