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Kinderbetreuungseinrichtungen
Die besonders große Verbreitung von Teilzeitarbeit bei Frauen ab etwa 30 Jahren steht in Zusammenhang mit Betreuungspflichten für Kinder. Kinder bringen eine Vielzahl von geänderten Lebensbedingungen für Mütter (und Väter) mit sich. Untersuchungen zeigen, dass Frauen mit Kindern und familiären Versorgungspflichten am Arbeitsmarkt deutlich schlechter positioniert sind.
Im Jahr 2008 gab es im Bezirk 13 institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen (ohne Saisontagesheime), davon 10 Kindergärten, 2 Kinderkrippen und eine altersgemischte Einrichtung, etwa 470 Kinder wurden im selben Jahr in diesen Einrichtungen betreut. Die Zahl der betreuten Kinder pro 1.000 Einwohner/innen beträgt daher im Arbeitsmarktbezirk Hermagor im Schnitt 24 (Kärnten: 34, Österreich: 36).
5 der 13 Einrichtungen konzentrieren sich auf Hermagor-Pressegger See.
Am 12. Mai 2009 beschloss der Ministerrat den verpflichtenden Gratis-Kindergarten. Damit ist seit dem Beginn des Kindergartenjahres 2009/2010 der halbtägige Kindergartenbesuch (20 Stunden pro Woche ohne Mittagstisch) im letzten Jahr vor Schuleintritt für die Eltern kostenlos. Dafür beteiligt sich der Bund an den dadurch entstehenden Mehrkosten für Länder und Gemeinden mit 70 Mio. € pro Kindergartenjahr. Ab dem Kindergartenjahr 2010/2011 wird der halbtägige Kindergartenbesuch (mindestens 16 Stunden) für Kinder, die bis zum 31.8. das fünfte Lebensjahr vollendet haben, von September bis Juni mit Ausnahme der Schulferien verpflichtend (Quelle: BMWFJ).
Das Kindergartenwesen ist in Österreich Ländersache, die Regelungen in den einzelnen Ländern sind daher sehr unterschiedlich.
In Kärnten wurde bereits im Jahr 2006 das Gratis-Kindergartenjahr für Fünfjährige eingeführt und seit dem Jahr 2008 übernimmt das Land auch für Drei- und Vierjährige die Kosten für den Halbtagsplatz in Höhe von 75 Euro.
Laut dem Kindergartengesetz 1992 idgF. ist in Kärnten der Kindergartenbesuch für Kinder, die ihren Hauptwohnsitz in Kärnten haben, während des Kindergartenjahres, das vor Beginn ihrer Schulpflicht liegt, verpflichtend (Quelle: Amt der Kärntner Landesregierung).
Standorte | Zahl der Kinderbetreuungs- einrichtungen |
Zahl der betreuten Kinder |
Hermagor-Pressegger See | 5 | 181 |
Kötschach-Mauthen | 2 | 85 |
Kirchbach | 2 | 69 |