Arbeitsmarktprofil 2009

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Kinderbetreuungseinrichtungen

Die besonders große Verbreitung von Teilzeitarbeit bei Frauen ab etwa 30 Jahren steht in Zusammenhang mit Betreuungspflichten für Kinder. Kinder bringen eine Vielzahl von geänderten Lebensbedingungen für Mütter (und Väter) mit sich. Untersuchungen zeigen, dass Frauen mit Kindern und familiären Versorgungspflichten am Arbeitsmarkt deutlich schlechter positioniert sind.

Im Jahr 2008 gab es im Bezirk 80 institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen (ohne Saisontagesheime), davon 47 Kindergärten, 28 Kinderkrippen und 5 Horte, etwa 3.430 Kinder wurden im selben Jahr in diesen Einrichtungen betreut. Die Zahl der betreuten Kinder pro 1.000 Einwohner/innen beträgt daher im Arbeitsmarktbezirk Kufstein im Schnitt 35 (Tirol: 34, Österreich: 36).

29 der 80 Einrichtungen konzentrieren sich auf Kufstein, Wörgl und Kundl.

Am 12. Mai 2009 beschloss der Ministerrat den verpflichtenden Gratis-Kindergarten. Damit ist seit dem Beginn des Kindergartenjahres 2009/2010 der halbtägige Kindergartenbesuch (20 Stunden pro Woche ohne Mittagstisch) im letzten Jahr vor Schuleintritt für die Eltern kostenlos. Dafür beteiligt sich der Bund an den dadurch entstehenden Mehrkosten für Länder und Gemeinden mit 70 Mio. € pro Kindergartenjahr. Ab dem Kindergartenjahr 2010/2011 wird der halbtägige Kindergartenbesuch (mindestens 16 Stunden) für Kinder, die bis zum 31.8. das fünfte Lebensjahr vollendet haben, von September bis Juni mit Ausnahme der Schulferien verpflichtend (Quelle: BMWFJ).

Das Kindergartenwesen ist in Österreich Ländersache, die Regelungen in den einzelnen Ländern sind daher sehr unterschiedlich.

Gemäß dem Tiroler Kindergarten- und Hortgesetz legt in Tirol der Kindergartenerhalter die Öffnungszeiten des Kindergartens an den einzelnen Wochentagen nach Anhören der Eltern und sonstigen Erziehungsberechtigten im Rahmen einer Elternversammlung sowie der Kindergartenleiterin fest. Für einzelne Gruppen kann eine gesonderte Besuchszeit festgesetzt werden. Die Besuchszeit hat in Kindergärten 30 Wochenstunden, in heilpädagogischen Kindergärten 20 Wochenstunden zu betragen. Die Festlegung einer kürzeren Besuchszeit (Teilzeitkindergarten) ist grundsätzlich möglich.

Aufgrund der sich im Lauf der Zeit verändernden Anforderungen und Bedürfnisse von Pädagog/innen, Eltern, Erhaltern, Kindern, Wirtschaft usw. wurde von der Tiroler Landesregierung ein neues Kinderbetreuungsgesetz unter Einbindung von Systempartner/innen und Expert/innen ausgearbeitet. Grundprinzipien des neuen Gesetzes werden u.a. ein ganztägiges und ganzjähriges Angebot, gemeindeübergreifende Lösungen nach Bedarfsanalysen und -konzepten sowie ein verbesserter Betreuungsschlüssel sein.

Im September 2009 startete das Tiroler Gratis-Kindergartenmodell. Dabei wurde der Kindergartenbesuch für alle 4- und 5-jährigen Kinder halbtägig (20 Stunden pro Woche) gratis. Die Inanspruchnahme einer Kinderbetreuungseinrichtung ist grundsätzlich freiwillig. Abweichend davon besteht für alle Kinder, die ihren Hauptwohnsitz in Tirol haben, ab dem vollendeten fünften Lebensjahr bis zum Schuleintritt eine allgemeine Kindergartenpflicht.

Tabelle 2:
Die wichtigsten Standortgemeinden 2008
Standorte Zahl der
Kinderbetreuungs-
einrichtungen
Zahl der
betreuten Kinder
Kufstein 16 654
Wörgl 8 441
Kundl 5 234
Kramsach 3 163
Kirchbichl 4 161
Ebbs 2 154
Söll 3 143
Wildschönau 3 139
Brixlegg 3 123
Münster 2 115
Langkampfen 3 103
Breitenbach am Inn 1 96
Quelle: Statistik Austria
 
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