Kinderbetreuungseinrichtungen
Die besonders große Verbreitung von Teilzeitarbeit bei Frauen ab etwa 30 Jahren steht in Zusammenhang mit Betreuungspflichten für Kinder. Kinder bringen eine Vielzahl von geänderten Lebensbedingungen für Mütter (und Väter) mit sich. Untersuchungen zeigen, dass Frauen mit Kindern und familiären Versorgungspflichten am Arbeitsmarkt deutlich schlechter positioniert sind.
Im Berichtsjahr 2009/10 gab es im Bezirk 36 institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen (ohne Saisontagesheime), davon 30 Kindergärten, 2 Kinderkrippen und 4 Horte, etwa 1.740 Kinder wurden im selben Jahr in diesen Einrichtungen betreut. Die Zahl der betreuten Kinder pro 1.000 Einwohner/innen beträgt daher im Arbeitsmarktbezirk Bruck/Mur im Schnitt 28 (Steiermark: 27, Österreich: 37).
17 der 36 Einrichtungen konzentrieren sich auf Kapfenberg und Bruck an der Mur.
Am 12. Mai 2009 beschloss der Ministerrat den verpflichtenden Gratis-Kindergarten. Damit ist seit dem Beginn des Kindergartenjahres 2009/2010 der halbtägige Kindergartenbesuch (20 Stunden pro Woche ohne Mittagstisch) im letzten Jahr vor Schuleintritt für die Eltern kostenlos. Dafür beteiligt sich der Bund an den dadurch entstehenden Mehrkosten für Länder und Gemeinden mit 70 Mio. Euro pro Kindergartenjahr. Seit dem Beginn des Kindergartenjahres 2010/2011 ist der halbtägige Kindergartenbesuch (mindestens 16 Stunden) für Kinder, die bis zum 31.8. das fünfte Lebensjahr vollendet haben, von September bis Juni mit Ausnahme der Schulferien verpflichtend (Quelle: BMWFJ).
Das Kindergartenwesen ist in Österreich Ländersache, die Regelungen in den einzelnen Ländern sind daher sehr unterschiedlich.
Mit dem einstimmigen Beschluss im Sonderlandtag am 02. September 2008 wurde in der Steiermark der Gratiskindergarten fixiert.
Das Fördermodell betrifft alle Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergarten, Kinderhäuser) in denen Kinder als Kindergartenkinder bis zum Erreichen der Schulpflicht geführt werden. In der Gesetzesnovelle ist auch die kostenlose Betreuung ab dem vollendeten 3. Lebensjahr durch Tageseltern möglich. Das Fördermodell gilt für Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen unabhängig davon, ob sie von Gemeinden, privaten oder kirchlichen Trägern angeboten werden. Die Entscheidung darüber, ob die Einrichtung ins neue System wechselt, liegt in der Verantwortung des Erhalters. Die für Eltern kostenlose Betreuung, vorschulische Bildung von Kindern gilt sowohl für halbtags als auch für ganztags geführte Einrichtungen (Kindergärten, Kinderhäuser...) sowie für die Betreuung durch Tageseltern.
Im Herbst 2010 wurde das verpflichtende letzte Kindergartenjahr eingeführt (Quelle: Amt der Steiermärkischen Landesregierung). Ab September 2011 soll (vorbehaltlich eines entsprechenden Landtagsbeschlusses) der 2008 eingeführte Gratiskindergarten zumindest teilweise wieder abgeschafft und ein sozial gestaffeltes Beitragssystem eingeführt werden. Dabei sollen 5-Jährige weiterhin den Kindergarten bis zu 30 Wochenstunden gratis besuchen. Für 3- bis 5-Jährige bleibt der Kindergarten-Besuch bei einem Familiennettoeinkommen unter 1.500 Euro ebenfalls wie bisher kostenlos (Quellen: APA, Amt der Steiermärkischen Landesregierung).
Standorte | Zahl der Kinderbetreuungs- einrichtungen |
Zahl der betreuten Kinder |
Kapfenberg | 8 | 590 |
Bruck an der Mur | 9 | 454 |
Oberaich | 3 | 149 |
Sankt Lorenzen im Mürztal | 1 | 96 |