Kinderbetreuungseinrichtungen
Im Berichtsjahr 2012/13 gab es in Tirol 725 institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen (ohne Saisontagesheime), davon 454 Kindergärten, 196 Kinderkrippen und 75 Horte, etwa 25.900 Kinder wurden im selben Jahr in diesen Einrichtungen betreut. Die Zahl der betreuten Kinder pro 1.000 Einwohner/innen beträgt daher in Tirol im Schnitt 36 (Österreich: 39).
282 der 725 Einrichtungen konzentrieren sich auf den Arbeitsmarktbezirk Innsbruck.
Gemäß der Kindertagesheimstatistik 2012/13 der Statistik Austria haben in Tirol etwa 29% der Kindertagesheime insgesamt und 27% der Kindergärten neun und mehr Stunden geöffnet (Österreich: 54% bzw. 49%).
Etwa 28% der Kindertagesheime insgesamt und 14% der Kindergärten haben mindestens bis 17.00 Uhr geöffnet (Österreich: 48% bzw. 33%).
Gratiskindergarten und verpflichtender Besuch: Um wirtschaftliche Barrieren für den Besuch des Kindergartens im Vorschulalter zu beseitigen und allen Kindern die Möglichkeit zu geben, an dieser Förderungsmaßnahme teilzuhaben, ist seit dem Beginn des Kindergartenjahres 2009/2010 der halbtägige Kindergartenbesuch (20 Stunden pro Woche ohne Mittagstisch) im letzten Jahr vor Schuleintritt für die Eltern kostenlos. Dafür beteiligt sich der Bund an den dadurch entstehenden Mehrkosten für Länder und Gemeinden mit 70 Mio. Euro pro Kindergartenjahr. Seit dem Beginn des Kindergartenjahres 2010/2011 ist der halbtägige Kindergartenbesuch (mindestens 16 Stunden pro Woche) für Kinder, die bis zum 31.8. das fünfte Lebensjahr vollendet haben, von September bis Juni mit Ausnahme der Schulferien verpflichtend.
Das Kindergartenwesen ist in Österreich Ländersache, die Regelungen in den einzelnen Ländern sind daher sehr unterschiedlich.
Der Tiroler Landtag hat am 30. Juni 2010 das Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz, das mit 1. September 2010 in Kraft getreten ist, einstimmig beschlossen.
Wichtige Eckpunkte des neuen Gesetzes sind bspw. ein ganzjähriges und ganztägiges Angebot, gemeindeübergreifende und alterserweiterte Gruppen für den ländlichen Bereich (besondere Förderung durch das Land), kleinere Gruppengrößen sowie ein besserer Betreuungsschlüssel.
Weiters wurden ein verpflichtendes und kostenfreies Kindergartenjahr (seit dem Kindergartenjahr 2010/2011) für über 5-Jährige sowie ein kostenfreies Kindergartenjahr für über 4-Jährige festgeschrieben.