Arbeitsmarktprofil 2008

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Kinderbetreuungseinrichtungen

Im Jahr 2007 gab es in Oberösterreich 1.015 institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen (ohne Saisontagesheime), davon 720 Kindergärten, 76 Kinderkrippen, 205 Horte und 14 altersgemischte Einrichtungen, etwa 47.720 Kinder wurden im selben Jahr in diesen Einrichtungen betreut. Die Zahl der betreuten Kinder pro 1.000 Einwohner/innen beträgt daher in Oberösterreich im Schnitt 34 (Österreich: 35).

420 der 1.015 Einrichtungen konzentrieren sich auf die Arbeitsmarktbezirke Linz, Traun und Vöcklabruck.

Gemäß der Kindertagesheimstatistik 2007/08 der Statistik Austria haben etwa 28% der Kindergärten in Oberösterreich neun und mehr Stunden, rund 14% der Einrichtungen mindestens bis 17.00 Uhr geöffnet (Österreich: 43% bzw. 28%).

Am 12. Mai 2009 beschloss der Ministerrat den verpflichtenden Gratis-Kindergarten. Das heißt, dass ab Herbst 2009 der Kindergartenbesuch für alle Fünfjährigen im Ausmaß von 20 Wochenstunden kostenlos ist. Ab 2010 müssen die Kinder zumindest an vier Tagen insgesamt 16 Stunden in der Betreuungseinrichtung anwesend sein.

Das Kindergartenwesen ist in Österreich Ländersache, die Regelungen in den einzelnen Ländern sind daher sehr unterschiedlich.

Laut dem OÖ Kinderbetreuungsgesetz sind in Oberösterreich Kinderbetreuungseinrichtungen ganzjährig zu betreiben und an mindestens fünf Tagen pro Woche offen zu halten.

Die Wochenöffnungszeit muss für Krabbelstuben- und Kindergartengruppen mindestens 30 Stunden, für Hortgruppen mindestens 25 Stunden betragen. Die Tagesöffnungszeit von Krabbelstuben- und Kindergartengruppen muss mindestens von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr und von Hortgruppen mindestens von 11.30 Uhr bis 16.30 Uhr festgesetzt sein. Eine andere, mindestens gleich lange Öffnungszeit ist zulässig. Sofern ein geringerer Bedarf nachgewiesen wird, ist die Festlegung einer kürzeren Wochen- oder Tagesöffnungszeit, mindestens aber 20 Stunden pro Woche, zulässig.

Mit Beschluss des Oö. Landtags am 2. April 2009 wurden u.a. der Entfall der Elternbeiträge für die Bildung, Erziehung, Betreuung und Pflege von Kindern ab dem vollendeten 30. Lebensmonat in Kindergärten und Krabbelstuben sowie ein verpflichtendes letztes Kindergartenjahr festgelegt (Quelle: Amt der Oberösterreichischen Landesregierung).

 
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