Kinderbetreuungseinrichtungen
Im Jahr 2008 gab es in der Steiermark 845 institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen (ohne Saisontagesheime), davon 690 Kindergärten, 81 Kinderkrippen, 63 Horte und 11 altersgemischte Einrichtungen, etwa 31.690 Kinder wurden im selben Jahr in diesen Einrichtungen betreut. Die Zahl der betreuten Kinder pro 1.000 Einwohner/innen beträgt daher in der Steiermark im Schnitt 26 (Österreich: 36).
289 der 845 Einrichtungen konzentrieren sich auf den Arbeitsmarktbezirk Graz.
Gemäß der Kindertagesheimstatistik 2008 der Statistik Austria haben in der Steiermark etwa 30% der Kindertagesheime und 29% der Kindergärten neun und mehr Stunden geöffnet (Österreich: 49% bzw. 46%).
Etwa 32% der Kindertagesheime und 25% der Kindergärten haben mindestens bis 17.00 Uhr geöffnet (Österreich: 45% bzw. 31%).
Am 12. Mai 2009 beschloss der Ministerrat den verpflichtenden Gratis-Kindergarten. Damit ist seit dem Beginn des Kindergartenjahres 2009/2010 der halbtägige Kindergartenbesuch (20 Stunden pro Woche ohne Mittagstisch) im letzten Jahr vor Schuleintritt für die Eltern kostenlos. Dafür beteiligt sich der Bund an den dadurch entstehenden Mehrkosten für Länder und Gemeinden mit 70 Mio. € pro Kindergartenjahr. Ab dem Kindergartenjahr 2010/2011 wird der halbtägige Kindergartenbesuch (mindestens 16 Stunden) für Kinder, die bis zum 31.8. das fünfte Lebensjahr vollendet haben, von September bis Juni mit Ausnahme der Schulferien verpflichtend (Quelle: BMWFJ).
Das Kindergartenwesen ist in Österreich Ländersache, die Regelungen in den einzelnen Ländern sind daher sehr unterschiedlich.
Mit dem einstimmigen Beschluss im Sonderlandtag am 02. September 2008 wurde in der Steiermark der Gratiskindergarten fixiert.
Das Fördermodell betrifft alle Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergarten, Kinderhäuser) in denen Kinder als Kindergartenkinder bis zum Erreichen der Schulpflicht geführt werden. In der Gesetzesnovelle ist auch die kostenlose Betreuung ab dem vollendeten 3. Lebensjahr durch Tageseltern möglich. Das Fördermodell gilt für Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen unabhängig davon, ob sie von Gemeinden, privaten oder kirchlichen Trägern angeboten werden. Die Entscheidung darüber, ob die Einrichtung ins neue System wechselt, liegt in der Verantwortung des Erhalters. Die für Eltern kostenlose Betreuung, vorschulische Bildung von Kindern gilt sowohl für halbtags als auch für ganztags geführte Einrichtungen (Kindergärten, Kinderhäuser...) sowie für die Betreuung durch Tageseltern.
Im Herbst 2010 wird das verpflichtende letzte Kindergartenjahr eingeführt (Quelle: Amt der Steiermärkischen Landesregierung).