Arbeitsmarktprofil 2010

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Kinderbetreuungseinrichtungen

Im Berichtsjahr 2009/10 gab es in Vorarlberg 386 institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen (ohne Saisontagesheime), davon 240 Kindergärten, 51 Horte und 95 altersgemischte Einrichtungen, etwa 15.710 Kinder wurden im selben Jahr in diesen Einrichtungen betreut. Die Zahl der betreuten Kinder pro 1.000 Einwohner/innen beträgt daher in Vorarlberg im Schnitt 43 (Österreich: 37).

248 der 386 Einrichtungen konzentrieren sich auf die Arbeitsmarktbezirke Bregenz und Feldkirch.

Gemäß der Kindertagesheimstatistik 2009/10 der Statistik Austria haben in Vorarlberg etwa 26% der Kindertagesheime insgesamt und 29% der Kindergärten neun und mehr Stunden geöffnet (Österreich: 52% bzw. 48%).

Etwa 26% der Kindertagesheime insgesamt und 23% der Kindergärten haben mindestens bis 17.00 Uhr geöffnet (Österreich: 46% bzw. 33%).

Am 12. Mai 2009 beschloss der Ministerrat den verpflichtenden Gratis-Kindergarten. Damit ist seit dem Beginn des Kindergartenjahres 2009/2010 der halbtägige Kindergartenbesuch (20 Stunden pro Woche ohne Mittagstisch) im letzten Jahr vor Schuleintritt für die Eltern kostenlos. Dafür beteiligt sich der Bund an den dadurch entstehenden Mehrkosten für Länder und Gemeinden mit 70 Mio. Euro pro Kindergartenjahr. Seit dem Beginn des Kindergartenjahres 2010/2011 ist der halbtägige Kindergartenbesuch (mindestens 16 Stunden) für Kinder, die bis zum 31.8. das fünfte Lebensjahr vollendet haben, von September bis Juni mit Ausnahme der Schulferien verpflichtend (Quelle: BMWFJ).

Das Kindergartenwesen ist in Österreich Ländersache, die Regelungen in den einzelnen Ländern sind daher sehr unterschiedlich.

Laut dem Vorarlberger Gesetz über das Kindergartenwesen müssen Kindergärten in Vorarlberg täglich an allen Werktagen, ausgenommen Samstags, zumindest von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr offen sein. Dies gilt nicht, wenn Ferien sind.

Die durchschnittliche Gebühr für die Vormittagsbetreuung beträgt zwischen 20 und 25 Euro monatlich. Der Besuch eines Kindergartens, dessen Rechtsträger eine Gebietskörperschaft ist, ist für Kinder, die am 31. August vor Beginn des Kindergartenjahres ihr fünftes Lebensjahr bereits vollendet haben, im festgelegten Stundenausmaß der Besuchspflicht, jedenfalls aber vormittags bis 12.30 Uhr entgeltfrei.

Kinder, die am 31. August vor Beginn des Kindergartenjahres ihr fünftes Lebensjahr bereits vollendet haben und im Folgejahr schulpflichtig werden, sind verpflichtet, einen Kindergarten zu besuchen. Die Besuchspflicht besteht im Ausmaß von 16 bis 20 Stunden an mindestens vier Werktagen pro Woche (Quellen: Amt der Vorarlberger Landesregierung, Vorarlberg online).

 
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