Kinderbetreuungseinrichtungen
Die besonders große Verbreitung von Teilzeitarbeit bei Frauen ab etwa 30 Jahren steht in Zusammenhang mit Betreuungspflichten für Kinder. Kinder bringen eine Vielzahl von geänderten Lebensbedingungen für Mütter (und Väter) mit sich. Frauen mit Kindern und familiären Versorgungspflichten sind am Arbeitsmarkt deutlich schlechter positioniert.
Im Berichtsjahr 2010/11 gab es im Bezirk 22 institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen (ohne Saisontagesheime), davon 15 Kindergärten und 7 altersgemischte Einrichtungen, etwa 640 Kinder wurden im selben Jahr in diesen Einrichtungen betreut. Die Zahl der betreuten Kinder pro 1.000 Einwohner/innen beträgt daher im Arbeitsmarktbezirk Tamsweg im Schnitt 31 (Salzburg: 35, Österreich: 38).
8 der 22 Einrichtungen konzentrieren sich auf Sankt Michael im Lungau und Tamsweg.
Gratiskindergarten und verpflichtender Besuch: Um wirtschaftliche Barrieren für den Besuch des Kindergartens im Vorschulalter zu beseitigen und allen Kindern die Möglichkeit zu geben, an dieser Förderungsmaßnahme teilzuhaben, ist seit dem Beginn des Kindergartenjahres 2009/2010 der halbtägige Kindergartenbesuch (20 Stunden pro Woche ohne Mittagstisch) im letzten Jahr vor Schuleintritt für die Eltern kostenlos. Dafür beteiligt sich der Bund an den dadurch entstehenden Mehrkosten für Länder und Gemeinden mit 70 Mio. Euro pro Kindergartenjahr. Seit dem Beginn des Kindergartenjahres 2010/2011 ist der halbtägige Kindergartenbesuch (mindestens 16 Stunden) für Kinder, die bis zum 31.8. das fünfte Lebensjahr vollendet haben, von September bis Juni mit Ausnahme der Schulferien verpflichtend.
Das Kindergartenwesen ist in Österreich Ländersache, die Regelungen in den einzelnen Ländern sind daher sehr unterschiedlich.
Laut dem Salzburger Kinderbetreuungsgesetz werden in Salzburg die täglichen Zeiten, in welchen der Kindergarten zum Besuch durch die Kinder offen gehalten wird, und die betriebsfreie Zeit von der Gemeinde festgesetzt.
Der von der Gemeinde für den Besuch des Kindergartens eingehobene Beitrag kann sozial gestaffelt werden. Dabei ist für eine ganztägige Betreuung ein monatlicher Mindestbeitrag in der Höhe von 72 Euro, für Kinder bis zum vollendeten 3. Lebensjahr jedoch in der Höhe von 116 Euro vorzusehen; eine Unterschreitung dieser Mindestbeiträge ist aber in Härtefällen zulässig. Der Höchstbeitrag für eine solche Betreuung beträgt 440 Euro pro Monat. Im Februar 2009 wurde eine Änderung des Salzburger Kinderbetreuungsgesetzes (Erweiterung Familienpaket) beschlossen. Seit 1. September 2009 werden alle nicht schulpflichtigen Kinder in Betreuung (ausgenommen Kinder im letzten Betreuungsjahr) gefördert. Als Zuschuss des Landes werden 50 Euro für eine Ganztagsbetreuung sowie 25 Euro bei einer Betreuung bis 30 Wochenstunden gezahlt.
Im letzten Jahr vor der Schulpflicht ist der Besuch in Kindergärten und alterserweiterten Gruppen für 20 Wochenstunden vormittags für Kinder, welche bis zum 31. August ihr 5. Lebensjahr vollenden, gratis. Der verpflichtende halbtägige Besuch im letzten Jahr vor Schuleintritt in einer Kinderbetreuungseinrichtung gilt seit Herbst 2010. Die wöchentliche Besuchspflicht umfasst dabei 16 Stunden an mindestens vier Vormittagen.
Standorte | Zahl der Kinderbetreuungs- einrichtungen |
Zahl der betreuten Kinder |
Tamsweg | 4 | 184 |
Sankt Michael im Lungau | 4 | 129 |
Mariapfarr | 1 | 71 |
Mauterndorf | 2 | 45 |
Unternberg | 1 | 42 |