Arbeitsmarktprofil 2011

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Kinderbetreuungseinrichtungen

Im Berichtsjahr 2010/11 gab es in Vorarlberg 403 institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen (ohne Saisontagesheime), davon 247 Kindergärten, 51 Horte und 105 altersgemischte Einrichtungen, etwa 16.240 Kinder wurden im selben Jahr in diesen Einrichtungen betreut. Die Zahl der betreuten Kinder pro 1.000 Einwohner/innen beträgt daher in Vorarlberg im Schnitt 44 (Österreich: 38).

257 der 403 Einrichtungen konzentrieren sich auf die Arbeitsmarktbezirke Bregenz und Feldkirch.

Gemäß der Kindertagesheimstatistik 2010/11 der Statistik Austria haben in Vorarlberg etwa 25% der Kindertagesheime insgesamt und 27% der Kindergärten neun und mehr Stunden geöffnet (Österreich: 52% bzw. 48%).

Etwa 26% der Kindertagesheime insgesamt und 23% der Kindergärten haben mindestens bis 17.00 Uhr geöffnet (Österreich: 46% bzw. 33%).

Quelle: Statistik Austria

Gratiskindergarten und verpflichtender Besuch: Um wirtschaftliche Barrieren für den Besuch des Kindergartens im Vorschulalter zu beseitigen und allen Kindern die Möglichkeit zu geben, an dieser Förderungsmaßnahme teilzuhaben, ist seit dem Beginn des Kindergartenjahres 2009/2010 der halbtägige Kindergartenbesuch (20 Stunden pro Woche ohne Mittagstisch) im letzten Jahr vor Schuleintritt für die Eltern kostenlos. Dafür beteiligt sich der Bund an den dadurch entstehenden Mehrkosten für Länder und Gemeinden mit 70 Mio. Euro pro Kindergartenjahr. Seit dem Beginn des Kindergartenjahres 2010/2011 ist der halbtägige Kindergartenbesuch (mindestens 16 Stunden) für Kinder, die bis zum 31.8. das fünfte Lebensjahr vollendet haben, von September bis Juni mit Ausnahme der Schulferien verpflichtend.

Quelle: BMWFJ

Das Kindergartenwesen ist in Österreich Ländersache, die Regelungen in den einzelnen Ländern sind daher sehr unterschiedlich.

Laut dem Vorarlberger Gesetz über das Kindergartenwesen müssen Kindergärten in Vorarlberg täglich an allen Werktagen, ausgenommen Samstags, zumindest von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr offen sein. Dies gilt nicht, wenn Ferien sind.

Der Besuch eines Kindergartens, dessen Rechtsträger eine Gebietskörperschaft ist, ist für Kinder, die am 31. August vor Beginn des Kindergartenjahres ihr fünftes Lebensjahr bereits vollendet haben, im festgelegten Stundenausmaß der Besuchspflicht, jedenfalls aber vormittags bis 12.30 Uhr entgeltfrei.

Kinder, die am 31. August vor Beginn des Kindergartenjahres ihr fünftes Lebensjahr bereits vollendet haben und im Folgejahr schulpflichtig werden, sind verpflichtet, einen Kindergarten zu besuchen. Die Besuchspflicht besteht im Ausmaß von 16 bis 20 Stunden an mindestens vier Werktagen pro Woche.

Quelle: Amt der Vorarlberger Landesregierung

 
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