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Kinderbetreuungseinrichtungen
Ob, in welchem Ausmaß und in welcher Qualität Kinderbetreuungseinrichtungen zur Verfügung gestellt werden, hängt von familien- und bildungspolitischen Zielsetzungen sowie von den budgetären Möglichkeiten ab. Inwieweit diese Einrichtungen auch in Anspruch genommen werden, ist eine Frage der Leistbarkeit, der Erreichbarkeit sowie des konkreten Angebotes (Stichwort: Halbtags-/Ganztagsbetreuung, Öffnungszeiten, Verpflegung). Die Kompetenz für die Kinderbetreuungseinrichtungen liegt zum größten Teil bei den Bundesländern bzw. bei den Gemeinden.
Im Berichtsjahr 2010/11 gab es in Österreich 8.057 institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen (ohne Saisontagesheime), davon rund 4.690 Kindergärten, 1.210 Kinderkrippen, 1.180 Horte und 970 altersgemischte Betreuungseinrichtungen. In diesen Einrichtungen wurden über 318.000 Kinder betreut. Von den österreichweit zur Verfügung stehenden Einrichtungen entfallen fast 50% auf die beiden Bundesländer Wien und Niederösterreich, der Anteil der betreuten Kinder beträgt in diesen beiden Bundesländern rund 45%.
Gemäß der Kindertagesheimstatistik 2010/11 der Statistik
Austria haben mehr als die Hälfte der Kindertagesheime neun
und mehr Stunden und rund 47% der Einrichtungen mindestens bis 17.00
Uhr geöffnet. Bei den Kindergärten liegen diese Anteile bei
49% bzw. 32%. Die regionalen Unterschiede sind groß.
Die höchsten Anteile an Kinderbetreuungseinrichtungen, die mindestens
9 Stunden geöffnet haben, zeigen sich in Wien (95%; Kindergärten:
96%), Salzburg (52%; Kindergärten: 54%) und Kärnten (51%;
Kindergärten: 59%), den niedrigsten Anteil weist Tirol (24%; Kindergärten:
20%) auf. In Wien ist auch der Anteil der Einrichtungen, die mindestens
bis 17.00 geöffnet haben, mit 92% (Kindergärten: 92%) am höchsten,
Tirol bleibt auch hier mit 24% (Kindergärten: 10%) weit zurück.
Gratiskindergarten und verpflichtender Besuch: Um wirtschaftliche Barrieren für den Besuch des Kindergartens im Vorschulalter zu beseitigen und allen Kindern die Möglichkeit zu geben, an dieser Förderungsmaßnahme teilzuhaben, ist seit dem Beginn des Kindergartenjahres 2009/2010 der halbtägige Kindergartenbesuch (20 Stunden pro Woche ohne Mittagstisch) im letzten Jahr vor Schuleintritt für die Eltern kostenlos. Dafür beteiligt sich der Bund an den dadurch entstehenden Mehrkosten für Länder und Gemeinden mit 70 Mio. Euro pro Kindergartenjahr. Seit dem Beginn des Kindergartenjahres 2010/2011 ist der halbtägige Kindergartenbesuch (mindestens 16 Stunden) für Kinder, die bis zum 31.8. das fünfte Lebensjahr vollendet haben, von September bis Juni mit Ausnahme der Schulferien verpflichtend.
Das Kindergartenwesen ist in Österreich Ländersache, die Regelungen in den einzelnen Ländern sind daher sehr unterschiedlich (siehe Länderprofile).