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Kinderbetreuungseinrichtungen
Im Berichtsjahr 2011/12 gab es in Kärnten 443 institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen (ohne Saisontagesheime), davon 226 Kindergärten, 93 Kinderkrippen, 104 Horte und 20 altersgemischte Einrichtungen, etwa 19.200 Kinder wurden im selben Jahr in diesen Einrichtungen betreut. Die Zahl der betreuten Kinder pro 1.000 Einwohner/innen beträgt daher in Kärnten im Schnitt 34 (Österreich: 38).
221 der 443 Einrichtungen konzentrieren sich auf die Arbeitsmarktbezirke Klagenfurt und Villach.
Gemäß der Kindertagesheimstatistik 2011/12 der Statistik Austria haben in Kärnten etwa 51% der Kindertagesheime insgesamt und 58% der Kindergärten neun und mehr Stunden geöffnet (Österreich: 53% bzw. 48%).
Etwa 53% der Kindertagesheime insgesamt und 31% der Kindergärten haben mindestens bis 17.00 Uhr geöffnet (Österreich: 48% bzw. 32%).
Gratiskindergarten und verpflichtender Besuch: Um wirtschaftliche Barrieren für den Besuch des Kindergartens im Vorschulalter zu beseitigen und allen Kindern die Möglichkeit zu geben, an dieser Förderungsmaßnahme teilzuhaben, ist seit dem Beginn des Kindergartenjahres 2009/2010 der halbtägige Kindergartenbesuch (20 Stunden pro Woche ohne Mittagstisch) im letzten Jahr vor Schuleintritt für die Eltern kostenlos. Dafür beteiligt sich der Bund an den dadurch entstehenden Mehrkosten für Länder und Gemeinden mit 70 Mio. Euro pro Kindergartenjahr. Seit dem Beginn des Kindergartenjahres 2010/2011 ist der halbtägige Kindergartenbesuch (mindestens 16 Stunden pro Woche) für Kinder, die bis zum 31.8. das fünfte Lebensjahr vollendet haben, von September bis Juni mit Ausnahme der Schulferien verpflichtend.
Das Kindergartenwesen ist in Österreich Ländersache, die Regelungen in den einzelnen Ländern sind daher sehr unterschiedlich.
In Kärnten wurde bereits im Jahr 2006 das Gratis-Kindergartenjahr für Fünfjährige eingeführt. Gemäß dem Kärntner Kinderbetreuungsgesetz hat das Land zur Abdeckung der Elternbeiträge (Gebühren) für den Besuch des Kindergartens im Rahmen des verpflichtenden Kindergartenjahres bis zu einem Ausmaß von 20 Stunden pro Woche 76,50 Euro pro Kind und Monat für die Dauer von elf Monaten an die Trägerin des Kindergartens zu leisten.