Kinderbetreuungseinrichtungen
Im Berichtsjahr 2011/12 gab es in Oberösterreich 1.161 institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen (ohne Saisontagesheime), davon 756 Kindergärten, 172 Kinderkrippen und 233 Horte, etwa 54.910 Kinder wurden im selben Jahr in diesen Einrichtungen betreut. Die Zahl der betreuten Kinder pro 1.000 Einwohner/innen beträgt daher in Oberösterreich im Schnitt 39 (Österreich: 38).
587 der 1.161 Einrichtungen konzentrieren sich auf die Arbeitsmarktbezirke Linz, Traun, Vöcklabruck und Wels.
Gemäß der Kindertagesheimstatistik 2011/12 der Statistik Austria haben in Oberösterreich etwa 26% der Kindertagesheime insgesamt und 30% der Kindergärten neun und mehr Stunden geöffnet (Österreich: 53% bzw. 48%).
Etwa 24% der Kindertagesheime insgesamt und 15% der Kindergärten haben mindestens bis 17.00 Uhr geöffnet (Österreich: 48% bzw. 32%).
Gratiskindergarten und verpflichtender Besuch: Um wirtschaftliche Barrieren für den Besuch des Kindergartens im Vorschulalter zu beseitigen und allen Kindern die Möglichkeit zu geben, an dieser Förderungsmaßnahme teilzuhaben, ist seit dem Beginn des Kindergartenjahres 2009/2010 der halbtägige Kindergartenbesuch (20 Stunden pro Woche ohne Mittagstisch) im letzten Jahr vor Schuleintritt für die Eltern kostenlos. Dafür beteiligt sich der Bund an den dadurch entstehenden Mehrkosten für Länder und Gemeinden mit 70 Mio. Euro pro Kindergartenjahr. Seit dem Beginn des Kindergartenjahres 2010/2011 ist der halbtägige Kindergartenbesuch (mindestens 16 Stunden pro Woche) für Kinder, die bis zum 31.8. das fünfte Lebensjahr vollendet haben, von September bis Juni mit Ausnahme der Schulferien verpflichtend.
Das Kindergartenwesen ist in Österreich Ländersache, die Regelungen in den einzelnen Ländern sind daher sehr unterschiedlich.
Laut dem Oberösterreichischen Kinderbetreuungsgesetz sind in Oberösterreich Kinderbetreuungseinrichtungen ganzjährig zu betreiben und an mindestens fünf Tagen pro Woche offen zu halten.
Die Wochenöffnungszeit muss für Krabbelstuben- und Kindergartengruppen mindestens 30 Stunden, für Hortgruppen mindestens 25 Stunden betragen. Die Tagesöffnungszeit von Krabbelstuben- und Kindergartengruppen muss mindestens von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr und von Hortgruppen mindestens von 11.30 Uhr bis 16.30 Uhr festgesetzt sein. Eine andere, mindestens gleich lange Öffnungszeit ist zulässig. Sofern ein geringerer Bedarf nachgewiesen wird, ist die Festlegung einer kürzeren Wochen- oder Tagesöffnungszeit, mindestens aber 20 Stunden pro Woche, zulässig.
Für alle Kinder, die ihren Hauptwohnsitz in Oberösterreich haben und vor dem 1. September des jeweiligen Jahres das 5. Lebensjahr vollendet haben und im Folgejahr schulpflichtig werden, besteht bis zum Schuleintritt eine allgemeine Kindergartenpflicht. Die Bildung, Erziehung, Betreuung und Pflege von Kindern, die ihren Hauptwohnsitz in Oberösterreich haben, ist ab dem vollendeten 30. Lebensmonat bis zum Schuleintritt für die Eltern beitragsfrei.