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Kinderbetreuungseinrichtungen
Die besonders große Verbreitung von Teilzeitarbeit bei Frauen ab etwa 30 Jahren steht in Zusammenhang mit Betreuungspflichten für Kinder. Kinder bringen eine Vielzahl von geänderten Lebensbedingungen für Mütter (und Väter) mit sich. Frauen mit Kindern und familiären Versorgungspflichten sind am Arbeitsmarkt deutlich schlechter positioniert.
Im Berichtsjahr 2012/13 gab es im Bezirk 31 institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen (ohne Saisontagesheime), davon 17 Kindergärten, 8 Kinderkrippen, einen Hort und 5 altersgemischte Einrichtungen, etwa 1.350 Kinder wurden im selben Jahr in diesen Einrichtungen betreut. Die Zahl der betreuten Kinder pro 1.000 Einwohner/innen beträgt daher im Arbeitsmarktbezirk Mattersburg im Schnitt 35 (Burgenland: 37, Österreich: 39).
14 der 31 Einrichtungen konzentrieren sich auf Mattersburg, Neudörfl und Pöttelsdorf.
Gratiskindergarten und verpflichtender Besuch: Um wirtschaftliche Barrieren für den Besuch des Kindergartens im Vorschulalter zu beseitigen und allen Kindern die Möglichkeit zu geben, an dieser Förderungsmaßnahme teilzuhaben, ist seit dem Beginn des Kindergartenjahres 2009/2010 der halbtägige Kindergartenbesuch (20 Stunden pro Woche ohne Mittagstisch) im letzten Jahr vor Schuleintritt für die Eltern kostenlos. Dafür beteiligt sich der Bund an den dadurch entstehenden Mehrkosten für Länder und Gemeinden mit 70 Mio. Euro pro Kindergartenjahr. Seit dem Beginn des Kindergartenjahres 2010/2011 ist der halbtägige Kindergartenbesuch (mindestens 16 Stunden pro Woche) für Kinder, die bis zum 31.8. das fünfte Lebensjahr vollendet haben, von September bis Juni mit Ausnahme der Schulferien verpflichtend.
Das Kindergartenwesen ist in Österreich Ländersache, die Regelungen in den einzelnen Ländern sind daher sehr unterschiedlich.
Laut dem Burgenländischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz muss die Wochenöffnungszeit für Kinderbetreuungseinrichtungen im Burgenland mindestens 20 Stunden betragen. Die Tagesöffnungszeit von Kinderkrippen- und Kindergartengruppen muss mindestens von 8 Uhr bis 12 Uhr und von Hortgruppen mindestens von 12 Uhr bis 16 Uhr festgesetzt sein. Eine andere, mindestens gleich lange Öffnungszeit ist zulässig.
Mit der Änderung des Familienförderungsgesetzes wurde die rechtliche Basis für das Projekt Gratis-Kindergarten geschaffen. Am 1.9.2009 trat die Familienförderungsgesetznovelle 2009, LGBl. Nr. 44/2009, in Kraft, mit der die Kinderbetreuungsförderung eingeführt wurde. Die Kinderbetreuungsförderung wird Eltern/Erziehungsberechtigten unabhängig vom Familieneinkommen für Kinder gewährt, die das Pflichtschulalter noch nicht erreicht haben. Die Förderung beläuft sich auf die Höhe der für den Besuch einer Kinderbetreuungseinrichtung zu entrichtenden Elternbeiträge, wobei die Höchstsätze je nach der Zahl der Wochenstunden und dem Alter des Kindes (Betreuung in Kinderkrippen bis zum 36. Lebensmonat) unterschiedlich sind.
Standorte | Zahl der Kinderbetreuungs- einrichtungen |
Zahl der betreuten Kinder |
Mattersburg | 8 | 231 |
Neudörfl | 3 | 147 |
Pöttsching | 2 | 109 |
Marz | 2 | 98 |
Forchtenstein | 2 | 89 |
Bad Sauerbrunn | 1 | 86 |
Wiesen | 1 | 86 |
Rohrbach bei Mattersburg | 1 | 75 |
Draßburg | 2 | 74 |