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Kinderbetreuungseinrichtungen
Im Jahr 2007 gab es im Burgenland 282 institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen (ohne Saisontagesheime), davon 183 Kindergärten, 40 Kinderkrippen, 13 Horte und 46 altersgemischte Einrichtungen, etwa 8.750 Kinder wurden im selben Jahr in diesen Einrichtungen betreut. Die Zahl der betreuten Kinder pro 1.000 Einwohner/innen beträgt daher im Burgenland im Schnitt 32 (Österreich: 35).
112 der 282 Einrichtungen konzentrieren sich auf die Arbeitsmarktbezirke Oberwart und Oberpullendorf.
Gemäß der Kindertagesheimstatistik 2007/08 der Statistik Austria haben etwa 35% der Kindergärten im Burgenland neun und mehr Stunden, rund 14% der Einrichtungen mindestens bis 17.00 Uhr geöffnet (Österreich: 43% bzw. 28%).
Am 12. Mai 2009 beschloss der Ministerrat den verpflichtenden Gratis-Kindergarten. Das heißt, dass ab Herbst 2009 der Kindergartenbesuch für alle Fünfjährigen im Ausmaß von 20 Wochenstunden kostenlos ist. Ab 2010 müssen die Kinder zumindest an vier Tagen insgesamt 16 Stunden in der Betreuungseinrichtung anwesend sein.
Das Kindergartenwesen ist in Österreich Ländersache, die Regelungen in den einzelnen Ländern sind daher sehr unterschiedlich.
Laut dem Burgenländischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz muss die Wochenöffnungszeit für Kinderbetreuungseinrichtungen im Burgenland mindestens 20 Stunden betragen. Die Tagesöffnungszeit von Kinderkrippen- und Kindergartengruppen muss mindestens von 8 Uhr bis 12 Uhr und von Hortgruppen mindestens von 12 Uhr bis 16 Uhr festgesetzt sein. Eine andere, mindestens gleich lange Öffnungszeit ist zulässig.
Derzeit (Stand März 2009) wird im Burgenland über die Einführung des Gratiskindergartens verhandelt. Realisiert werden soll ein echter Gratiskindergarten in den Kernzeiten. Als Startzeitpunkt wird der September 2009 anvisiert. Dann sollen die Kindergartenbeiträge direkt an die Eltern refundiert werden. Um das Übertreten von der Kinderkrippe in den Kindergarten aus reinen Kostengründen zu verhindern, sollen Kinder in der Kinderkrippe im Alter von 2˝ bis 3 Jahren mit der doppelten Summe gefördert werden. Zusätzliche Angebote der Kinderbetreuungseinrichtung, längere Öffnungszeiten über die Kernzeiten hinaus und das Essen im Kindergarten werden nicht zusätzlich gefördert (Quelle: Amt der Burgenländischen Landesregierung).