Kinderbetreuungseinrichtungen
Im Jahr 2007 gab es in der Steiermark 833 institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen (ohne Saisontagesheime), davon 683 Kindergärten, 70 Kinderkrippen, 66 Horte und 14 altersgemischte Einrichtungen, etwa 30.800 Kinder wurden im selben Jahr in diesen Einrichtungen betreut. Die Zahl der betreuten Kinder pro 1.000 Einwohner/innen beträgt daher in der Steiermark im Schnitt 26 (Österreich: 35).
282 der 833 Einrichtungen konzentrieren sich auf den Arbeitsmarktbezirk Graz.
Gemäß der Kindertagesheimstatistik 2007/08 der Statistik Austria haben etwa 26% der Kindergärten in der Steiermark neun und mehr Stunden, rund 22% der Einrichtungen mindestens bis 17.00 Uhr geöffnet (Österreich: 43% bzw. 28%).
Am 12. Mai 2009 beschloss der Ministerrat den verpflichtenden Gratis-Kindergarten. Das heißt, dass ab Herbst 2009 der Kindergartenbesuch für alle Fünfjährigen im Ausmaß von 20 Wochenstunden kostenlos ist. Ab 2010 müssen die Kinder zumindest an vier Tagen insgesamt 16 Stunden in der Betreuungseinrichtung anwesend sein.
Das Kindergartenwesen ist in Österreich Ländersache, die Regelungen in den einzelnen Ländern sind daher sehr unterschiedlich.
Mit dem einstimmigen Beschluss im Sonderlandtag am 02. September 2008 wurde in der Steiermark der Gratiskindergarten fixiert.
Das Fördermodell betrifft alle Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergarten, Kinderhäuser) in denen Kinder als Kindergartenkinder - bis zum Erreichen der Schulpflicht - geführt werden. In der Gesetzesnovelle ist auch die kostenlose Betreuung ab dem vollendeten 3. Lebensjahr durch Tageseltern möglich.
Das neue Fördermodell gilt für Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen unabhängig davon, ob sie von Gemeinden, privaten oder kirchlichen Trägern angeboten werden. Die Entscheidung darüber, ob die Einrichtung ins neue System wechselt, liegt in der Verantwortung des Erhalters.
Die für Eltern kostenlose Betreuung, vorschulische Bildung von Kindern gilt sowohl für halbtags als auch für ganztags geführte Einrichtungen (Kindergärten, Kinderhäuser...) sowie für die Betreuung durch Tageseltern (Quelle: Amt der Steiermärkischen Landesregierung).