Kinderbetreuungseinrichtungen
Im Jahr 2008 gab es in Niederösterreich 1.513 institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen (ohne Saisontagesheime), davon 1.157 Kindergärten, 37 Kinderkrippen, 203 Horte und 116 altersgemischte Einrichtungen, etwa 59.100 Kinder wurden im selben Jahr in diesen Einrichtungen betreut. Die Zahl der betreuten Kinder pro 1.000 Einwohner/innen beträgt daher in Niederösterreich im Schnitt 37 (Österreich: 36).
582 der 1.513 Einrichtungen konzentrieren sich auf die Arbeitsmarktbezirke St. Pölten, Tulln, Wr. Neustadt, Mödling und Baden.
Gemäß der Kindertagesheimstatistik 2008 der Statistik Austria haben in Niederösterreich etwa 42% der Kindertagesheime und 46% der Kindergärten neun und mehr Stunden geöffnet (Österreich: 49% bzw. 46%).
Etwa 30% der Kindertagesheime und 18% der Kindergärten haben mindestens bis 17.00 Uhr geöffnet (Österreich: 45% bzw. 31%).
Am 12. Mai 2009 beschloss der Ministerrat den verpflichtenden Gratis-Kindergarten. Damit ist seit dem Beginn des Kindergartenjahres 2009/2010 der halbtägige Kindergartenbesuch (20 Stunden pro Woche ohne Mittagstisch) im letzten Jahr vor Schuleintritt für die Eltern kostenlos. Dafür beteiligt sich der Bund an den dadurch entstehenden Mehrkosten für Länder und Gemeinden mit 70 Mio. € pro Kindergartenjahr. Ab dem Kindergartenjahr 2010/2011 wird der halbtägige Kindergartenbesuch (mindestens 16 Stunden) für Kinder, die bis zum 31.8. das fünfte Lebensjahr vollendet haben, von September bis Juni mit Ausnahme der Schulferien verpflichtend (Quelle: BMWFJ).
Das Kindergartenwesen ist in Österreich Ländersache, die Regelungen in den einzelnen Ländern sind daher sehr unterschiedlich.
In Niederösterreich ist der Kindergartenbesuch am Vormittag kostenlos, seit September 2008 können Kinder bereits im Alter von zweieinhalb Jahren einen Kindergarten besuchen. Seit Herbst 2009 besteht die gesetzliche Verpflichtung, im Jahr vor Beginn der Schulpflicht einen Kindergarten zu besuchen.
Die Verpflichtung besteht für einen halbtägigen Besuch und ist kostenlos. Absolviert ein Kind das verpflichtende Kindergartenjahr in einem Privatkindergarten, so kann dafür beim Land NÖ eine Förderung aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen beantragt werden (Quelle: Amt der Niederösterreichischen Landesregierung).