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Kinderbetreuungseinrichtungen
Im Jahr 2008 gab es in Wien 2.366 institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen (ohne Saisontagesheime), davon 981 Kindergärten, 470 Kinderkrippen, 461 Horte und 454 altersgemischte Einrichtungen, etwa 74.860 Kinder wurden im selben Jahr in diesen Einrichtungen betreut. Die Zahl der betreuten Kinder pro 1.000 Einwohner/innen beträgt daher in Wien im Schnitt 45 (Österreich: 36).
Gemäß der Kindertagesheimstatistik 2008 der Statistik Austria haben in Wien etwa 82% der Kindertagesheime und 86% der Kindergärten neun und mehr Stunden geöffnet (Österreich: 49% bzw. 46%).
Etwa 81% der Kindertagesheime und 80% der Kindergärten haben mindestens bis 17.00 Uhr geöffnet (Österreich: 45% bzw. 31%).
Am 12. Mai 2009 beschloss der Ministerrat den verpflichtenden Gratis-Kindergarten. Damit ist seit dem Beginn des Kindergartenjahres 2009/2010 der halbtägige Kindergartenbesuch (20 Stunden pro Woche ohne Mittagstisch) im letzten Jahr vor Schuleintritt für die Eltern kostenlos. Dafür beteiligt sich der Bund an den dadurch entstehenden Mehrkosten für Länder und Gemeinden mit 70 Mio. € pro Kindergartenjahr. Ab dem Kindergartenjahr 2010/2011 wird der halbtägige Kindergartenbesuch (mindestens 16 Stunden) für Kinder, die bis zum 31.8. das fünfte Lebensjahr vollendet haben, von September bis Juni mit Ausnahme der Schulferien verpflichtend (Quelle: BMWFJ).
Das Kindergartenwesen ist in Österreich Ländersache, die Regelungen in den einzelnen Ländern sind daher sehr unterschiedlich.
Die Stadt Wien stellt in den städtischen Krippen, Kindergärten und Horten etwa die Hälfte aller benötigten Plätze zur Verfügung. Sie fördert aber auch viele private Tagesbetreuungseinrichtungen. Kinder von drei bis sechs Jahren können einen Städtischen Kindergarten besuchen.
Für den Besuch eines Kindergartens ist kein Besuchsbeitrag zu bezahlen. Der Essensbeitrag pro Monat beträgt 57,41 Euro.
Die städtischen Kindergärten sind das ganze Jahr geöffnet: Ganztags von 6.30 bis 17.30 Uhr (bei Bedarf ab 6 Uhr/bis 18 Uhr); Teilzeit Vormittag von 6.30 bis 14 Uhr (bei Bedarf ab 6 Uhr); Teilzeit Nachmittag von 12 bis 17.30 Uhr (bei Bedarf bis 18 Uhr); Halbtags Vormittag von 8 bis 12 Uhr; Halbtags Nachmittag von 13 bis 17 Uhr (Quelle: Magistrat der Stadt Wien).