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Kinderbetreuungseinrichtungen
Die besonders große Verbreitung von Teilzeitarbeit bei Frauen ab etwa 30 Jahren steht in Zusammenhang mit Betreuungspflichten für Kinder. Kinder bringen eine Vielzahl von geänderten Lebensbedingungen für Mütter (und Väter) mit sich. Untersuchungen zeigen, dass Frauen mit Kindern und familiären Versorgungspflichten am Arbeitsmarkt deutlich schlechter positioniert sind.
Im Berichtsjahr 2009/10 gab es im Bezirk 108 institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen (ohne Saisontagesheime), davon 69 Kindergärten, 13 Horte und 26 altersgemischte Einrichtungen, etwa 3.860 Kinder wurden im selben Jahr in diesen Einrichtungen betreut. Die Zahl der betreuten Kinder pro 1.000 Einwohner/innen beträgt daher im Arbeitsmarktbezirk Feldkirch im Schnitt 39 (Vorarlberg: 43, Österreich: 37).
63 der 108 Einrichtungen konzentrieren sich auf Feldkirch, Rankweil und Götzis.
Am 12. Mai 2009 beschloss der Ministerrat den verpflichtenden Gratis-Kindergarten. Damit ist seit dem Beginn des Kindergartenjahres 2009/2010 der halbtägige Kindergartenbesuch (20 Stunden pro Woche ohne Mittagstisch) im letzten Jahr vor Schuleintritt für die Eltern kostenlos. Dafür beteiligt sich der Bund an den dadurch entstehenden Mehrkosten für Länder und Gemeinden mit 70 Mio. Euro pro Kindergartenjahr. Seit dem Beginn des Kindergartenjahres 2010/2011 ist der halbtägige Kindergartenbesuch (mindestens 16 Stunden) für Kinder, die bis zum 31.8. das fünfte Lebensjahr vollendet haben, von September bis Juni mit Ausnahme der Schulferien verpflichtend (Quelle: BMWFJ).
Das Kindergartenwesen ist in Österreich Ländersache, die Regelungen in den einzelnen Ländern sind daher sehr unterschiedlich.
Laut dem Vorarlberger Gesetz über das Kindergartenwesen müssen Kindergärten in Vorarlberg täglich an allen Werktagen, ausgenommen Samstags, zumindest von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr offen sein. Dies gilt nicht, wenn Ferien sind.
Die durchschnittliche Gebühr für die Vormittagsbetreuung beträgt zwischen 20 und 25 Euro monatlich. Der Besuch eines Kindergartens, dessen Rechtsträger eine Gebietskörperschaft ist, ist für Kinder, die am 31. August vor Beginn des Kindergartenjahres ihr fünftes Lebensjahr bereits vollendet haben, im festgelegten Stundenausmaß der Besuchspflicht, jedenfalls aber vormittags bis 12.30 Uhr entgeltfrei.
Kinder, die am 31. August vor Beginn des Kindergartenjahres ihr fünftes Lebensjahr bereits vollendet haben und im Folgejahr schulpflichtig werden, sind verpflichtet, einen Kindergarten zu besuchen. Die Besuchspflicht besteht im Ausmaß von 16 bis 20 Stunden an mindestens vier Werktagen pro Woche (Quellen: Amt der Vorarlberger Landesregierung, Vorarlberg online).
Standorte | Zahl der Kinderbetreuungs- einrichtungen |
Zahl der betreuten Kinder |
Feldkirch | 35 | 1.318 |
Rankweil | 15 | 440 |
Götzis | 13 | 397 |
Altach | 5 | 265 |
Frastanz | 7 | 256 |
Mäder | 3 | 151 |