Kinderbetreuungseinrichtungen
Die besonders große Verbreitung von Teilzeitarbeit bei Frauen ab etwa 30 Jahren steht in Zusammenhang mit Betreuungspflichten für Kinder. Kinder bringen eine Vielzahl von geänderten Lebensbedingungen für Mütter (und Väter) mit sich. Frauen mit Kindern und familiären Versorgungspflichten sind am Arbeitsmarkt deutlich schlechter positioniert.
Im Berichtsjahr 2010/11 gab es im Bezirk 85 institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen (ohne Saisontagesheime), davon 68 Kindergärten, eine Kinderkrippe, 12 Horte und 4 altersgemischte Einrichtungen, etwa 3.050 Kinder wurden im selben Jahr in diesen Einrichtungen betreut. Die Zahl der betreuten Kinder pro 1.000 Einwohner/innen beträgt daher im Arbeitsmarktbezirk Neunkirchen im Schnitt 36 (Niederösterreich: 38, Österreich: 38).
18 der 85 Einrichtungen konzentrieren sich auf Neunkirchen und Ternitz.
Gratiskindergarten und verpflichtender Besuch: Um wirtschaftliche Barrieren für den Besuch des Kindergartens im Vorschulalter zu beseitigen und allen Kindern die Möglichkeit zu geben, an dieser Förderungsmaßnahme teilzuhaben, ist seit dem Beginn des Kindergartenjahres 2009/2010 der halbtägige Kindergartenbesuch (20 Stunden pro Woche ohne Mittagstisch) im letzten Jahr vor Schuleintritt für die Eltern kostenlos. Dafür beteiligt sich der Bund an den dadurch entstehenden Mehrkosten für Länder und Gemeinden mit 70 Mio. Euro pro Kindergartenjahr. Seit dem Beginn des Kindergartenjahres 2010/2011 ist der halbtägige Kindergartenbesuch (mindestens 16 Stunden) für Kinder, die bis zum 31.8. das fünfte Lebensjahr vollendet haben, von September bis Juni mit Ausnahme der Schulferien verpflichtend.
Das Kindergartenwesen ist in Österreich Ländersache, die Regelungen in den einzelnen Ländern sind daher sehr unterschiedlich.
In Niederösterreich ist der Kindergartenbesuch am Vormittag kostenlos, seit September 2008 können Kinder bereits im Alter von zweieinhalb Jahren einen Kindergarten besuchen. Seit Herbst 2009 besteht die gesetzliche Verpflichtung, im Jahr vor Beginn der Schulpflicht einen Kindergarten zu besuchen.
Die Verpflichtung besteht für einen halbtägigen Besuch und ist kostenlos. Absolviert ein Kind das verpflichtende Kindergartenjahr in einem Privatkindergarten, so kann dafür beim Land NÖ eine Förderung aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen beantragt werden.
Standorte | Zahl der Kinderbetreuungs- einrichtungen |
Zahl der betreuten Kinder |
Ternitz | 9 | 614 |
Neunkirchen | 9 | 452 |
Gloggnitz | 3 | 172 |
Grafenbach-St. Valentin | 3 | 123 |
Kirchberg am Wechsel | 2 | 108 |
Pitten | 2 | 96 |
Wartmannstetten | 3 | 95 |
St. Egyden am Steinfeld | 3 | 92 |
Grünbach am Schneeberg | 2 | 80 |
Grimmenstein | 3 | 79 |
Reichenau an der Rax | 3 | 77 |
Wimpassing im Schwarzatale | 2 | 77 |
Warth | 3 | 73 |
Würflach | 3 | 73 |
Schwarzau am Steinfeld | 3 | 70 |