Arbeitsmarktprofil 2011

Steiermark
Österreich Logo

Steiermark

Kinderbetreuungseinrichtungen

Im Berichtsjahr 2010/11 gab es in der Steiermark 900 institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen (ohne Saisontagesheime), davon 703 Kindergärten, 122 Kinderkrippen, 63 Horte und 12 altersgemischte Einrichtungen, etwa 33.070 Kinder wurden im selben Jahr in diesen Einrichtungen betreut. Die Zahl der betreuten Kinder pro 1.000 Einwohner/innen beträgt daher in der Steiermark im Schnitt 27 (Österreich: 38).

319 der 900 Einrichtungen konzentrieren sich auf den Arbeitsmarktbezirk Graz.

Gemäß der Kindertagesheimstatistik 2010/11 der Statistik Austria haben in der Steiermark etwa 37% der Kindertagesheime insgesamt und 37% der Kindergärten neun und mehr Stunden geöffnet (Österreich: 52% bzw. 48%).

Etwa 36% der Kindertagesheime insgesamt und 30% der Kindergärten haben mindestens bis 17.00 Uhr geöffnet (Österreich: 46% bzw. 33%).

Quelle: Statistik Austria

Gratiskindergarten und verpflichtender Besuch: Um wirtschaftliche Barrieren für den Besuch des Kindergartens im Vorschulalter zu beseitigen und allen Kindern die Möglichkeit zu geben, an dieser Förderungsmaßnahme teilzuhaben, ist seit dem Beginn des Kindergartenjahres 2009/2010 der halbtägige Kindergartenbesuch (20 Stunden pro Woche ohne Mittagstisch) im letzten Jahr vor Schuleintritt für die Eltern kostenlos. Dafür beteiligt sich der Bund an den dadurch entstehenden Mehrkosten für Länder und Gemeinden mit 70 Mio. Euro pro Kindergartenjahr. Seit dem Beginn des Kindergartenjahres 2010/2011 ist der halbtägige Kindergartenbesuch (mindestens 16 Stunden) für Kinder, die bis zum 31.8. das fünfte Lebensjahr vollendet haben, von September bis Juni mit Ausnahme der Schulferien verpflichtend.

Quelle: BMWFJ

Das Kindergartenwesen ist in Österreich Ländersache, die Regelungen in den einzelnen Ländern sind daher sehr unterschiedlich.

Mit dem einstimmigen Beschluss im Sonderlandtag am 02. September 2008 wurde in der Steiermark der Gratis-Kindergarten fixiert.

Das Fördermodell betrifft alle Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen (Kindergarten, Kinderhäuser) in denen Kinder als Kindergartenkinder – bis zum Erreichen der Schulpflicht – geführt werden. In der Gesetzesnovelle ist auch die kostenlose Betreuung ab dem vollendeten 3. Lebensjahr durch Tageseltern möglich. Das Fördermodell gilt für Kinderbildungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen unabhängig davon, ob sie von Gemeinden, privaten oder kirchlichen Trägern angeboten werden. Die für Eltern kostenlose Betreuung, vorschulische Bildung von Kindern gilt sowohl für halbtags als auch für ganztags geführte Einrichtungen (Kindergärten, Kinderhäuser...) sowie für die Betreuung durch Tageseltern.

Im Herbst 2010 wurde das verpflichtende letzte Kindergartenjahr eingeführt. Im September 2011 wurde der 2008 eingeführte Gratis-Kindergarten zumindest teilweise wieder abgeschafft und ein sozial gestaffeltes Beitragssystem eingeführt. Dabei sollen 5-Jährige weiterhin den Kindergarten bis zu 30 Wochenstunden gratis besuchen. Für 3- bis 5-Jährige bleibt der Kindergarten-Besuch bei einem Familiennettoeinkommen unter 1.500 Euro ebenfalls wie bisher kostenlos.

Quelle: Amt der Steiermärkischen Landesregierung

 
Arbeitsmarktservice Österreich
ÖIR-Projekthaus GmbH