Regions-
auswahl
Kinderbetreuungseinrichtungen
Im Berichtsjahr 2011/12 gab es in Vorarlberg 413 institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen (ohne Saisontagesheime), davon 250 Kindergärten, 59 Horte und 104 altersgemischte Einrichtungen, etwa 16.520 Kinder wurden im selben Jahr in diesen Einrichtungen betreut. Die Zahl der betreuten Kinder pro 1.000 Einwohner/innen beträgt daher in Vorarlberg im Schnitt 44 (Österreich: 38).
265 der 413 Einrichtungen konzentrieren sich auf die Arbeitsmarktbezirke Bregenz und Feldkirch.
Gemäß der Kindertagesheimstatistik 2011/12 der Statistik Austria haben in Vorarlberg etwa 24% der Kindertagesheime insgesamt und 25% der Kindergärten neun und mehr Stunden geöffnet (Österreich: 53% bzw. 48%).
Etwa 25% der Kindertagesheime insgesamt und 18% der Kindergärten haben mindestens bis 17.00 Uhr geöffnet (Österreich: 48% bzw. 32%).
Gratiskindergarten und verpflichtender Besuch: Um wirtschaftliche Barrieren für den Besuch des Kindergartens im Vorschulalter zu beseitigen und allen Kindern die Möglichkeit zu geben, an dieser Förderungsmaßnahme teilzuhaben, ist seit dem Beginn des Kindergartenjahres 2009/2010 der halbtägige Kindergartenbesuch (20 Stunden pro Woche ohne Mittagstisch) im letzten Jahr vor Schuleintritt für die Eltern kostenlos. Dafür beteiligt sich der Bund an den dadurch entstehenden Mehrkosten für Länder und Gemeinden mit 70 Mio. Euro pro Kindergartenjahr. Seit dem Beginn des Kindergartenjahres 2010/2011 ist der halbtägige Kindergartenbesuch (mindestens 16 Stunden pro Woche) für Kinder, die bis zum 31.8. das fünfte Lebensjahr vollendet haben, von September bis Juni mit Ausnahme der Schulferien verpflichtend.
Das Kindergartenwesen ist in Österreich Ländersache, die Regelungen in den einzelnen Ländern sind daher sehr unterschiedlich.
Laut dem Vorarlberger Gesetz über das Kindergartenwesen müssen Kindergärten in Vorarlberg täglich an allen Werktagen, ausgenommen Samstags, zumindest von 07.30 Uhr bis 12.30 Uhr offen sein. Dies gilt nicht, wenn Ferien sind.
Kinder, die am 31. August vor Beginn des Kindergartenjahres ihr fünftes Lebensjahr bereits vollendet haben und im Folgejahr schulpflichtig werden, sind verpflichtet, einen Kindergarten zu besuchen. Die Besuchspflicht besteht im Ausmaß von 16 bis 20 Stunden an mindestens vier Werktagen pro Woche.
Im festgelegten Stundenausmaß der Besuchspflicht, jedenfalls aber vormittags bis 12.30 Uhr, ist der Besuch eines Kindergartens, dessen Rechtsträger eine Gebietskörperschaft ist, entgeltfrei.