Arbeitsmarktprofil 2020

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Kinderbetreuungseinrichtungen

Im Berichtsjahr 2019/20 gab es in Oberösterreich 1.278 institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen (ohne Saisontagesheime), davon 730 Kindergärten, 358 Kinderkrippen und 190 Horte, etwa 64.820 Kinder wurden im selben Jahr in diesen Einrichtungen betreut.

641 der 1.278 Einrichtungen befinden sich in den Arbeitsmarktbezirken Linz, Traun, Vöcklabruck und Wels.

Im Berichtsjahr 2019/20 hatten in Oberösterreich etwa 5% der Kindertagesheime bis längstens 13.00 Uhr geöffnet (Österreich: 3%), etwa 21% hatten mindestens bis 17.00 Uhr geöffnet (Österreich: 48%).*

Etwa 3% der Kindertagesheime hatten höchstens 5 Stunden geöffnet (Österreich: 2%), 26% hatten 9 und mehr Stunden geöffnet (Österreich: 60%).*

*Für das Bundesland Wien stehen im Berichtsjahr 2019/20 nur Eckdaten über Kinder in privaten Horten zur Verfügung, die ausgewiesenen Werte wurden geschätzt.

Die Folgen der Pandemie wie Kurzarbeit, Arbeitslosigkeit, Home-Office und damit verbunden Mehrfachbelastungen speziell von Frauen haben die Bedeutung von Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf wieder stärker sichtbar werden lassen.

Betreuungsquoten

Im Berichtsjahr 2019/20 wurden in Oberösterreich 18% der 0- bis unter 3-jährigen Kinder und 94% der 3- bis unter 6-jährigen Kinder in einer Kinderbetreuungseinrichtung betreut (Österreich: 28% bzw. 93%).

BetreuungsquotenBetreuungsquoten

Quelle: Statistik Austria, Kindertagesheimstatistik

Gratiskindergarten und verpflichtender Besuch: Der halbtägige Kindergartenbesuch (mind. 20 Stunden pro Woche) ist für alle Kinder, die bis zum 31. August das 5. Lebensjahr vollendet haben, von September bis Juni (mit Ausnahme der Schulferien) verpflichtend und kostenlos.

Quelle: BMFJ

Das Kindergartenwesen ist in Österreich Ländersache, die Regelungen in den einzelnen Ländern sind daher sehr unterschiedlich.

Die Wochenöffnungszeit muss für Krabbelstuben- und Kindergartengruppen in Oberösterreich mindestens 30 Stunden, für Hortgruppen mindestens 25 Stunden betragen.

Quelle: Oberösterreichisches Kinderbetreuungsgesetz

 
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