Kinderbetreuungseinrichtungen
Die besonders große Verbreitung von Teilzeitarbeit bei Frauen ab etwa 30 Jahren steht in Zusammenhang mit Betreuungspflichten für Kinder. Kinder bringen eine Vielzahl von geänderten Lebensbedingungen für Mütter (und Väter) mit sich. Frauen mit Kindern und familiären Versorgungspflichten sind am Arbeitsmarkt deutlich schlechter positioniert.
Im Berichtsjahr 2010/11 gab es im Bezirk 37 institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen (ohne Saisontagesheime), davon 33 Kindergärten, 2 Kinderkrippen und 2 Horte, etwa 1.610 Kinder wurden im selben Jahr in diesen Einrichtungen betreut. Die Zahl der betreuten Kinder pro 1.000 Einwohner/innen beträgt daher im Arbeitsmarktbezirk Schärding im Schnitt 29 (Oberösterreich: 38, Österreich: 38).
15 der 37 Einrichtungen konzentrieren sich auf Andorf, Enzenkirchen, Freinberg, Kopfing im Innkreis, Riedau, Sankt Florian am Inn und Zell an der Pram.
Gratiskindergarten und verpflichtender Besuch: Um wirtschaftliche Barrieren für den Besuch des Kindergartens im Vorschulalter zu beseitigen und allen Kindern die Möglichkeit zu geben, an dieser Förderungsmaßnahme teilzuhaben, ist seit dem Beginn des Kindergartenjahres 2009/2010 der halbtägige Kindergartenbesuch (20 Stunden pro Woche ohne Mittagstisch) im letzten Jahr vor Schuleintritt für die Eltern kostenlos. Dafür beteiligt sich der Bund an den dadurch entstehenden Mehrkosten für Länder und Gemeinden mit 70 Mio. Euro pro Kindergartenjahr. Seit dem Beginn des Kindergartenjahres 2010/2011 ist der halbtägige Kindergartenbesuch (mindestens 16 Stunden) für Kinder, die bis zum 31.8. das fünfte Lebensjahr vollendet haben, von September bis Juni mit Ausnahme der Schulferien verpflichtend.
Das Kindergartenwesen ist in Österreich Ländersache, die Regelungen in den einzelnen Ländern sind daher sehr unterschiedlich.
Laut dem Oberösterreichischen Kinderbetreuungsgesetz sind in Oberösterreich Kinderbetreuungseinrichtungen ganzjährig zu betreiben und an mindestens fünf Tagen pro Woche offen zu halten.
Die Wochenöffnungszeit muss für Krabbelstuben- und Kindergartengruppen mindestens 30 Stunden, für Hortgruppen mindestens 25 Stunden betragen. Die Tagesöffnungszeit von Krabbelstuben- und Kindergartengruppen muss mindestens von 7.30 Uhr bis 13.30 Uhr und von Hortgruppen mindestens von 11.30 Uhr bis 16.30 Uhr festgesetzt sein. Eine andere, mindestens gleich lange Öffnungszeit ist zulässig. Sofern ein geringerer Bedarf nachgewiesen wird, ist die Festlegung einer kürzeren Wochen- oder Tagesöffnungszeit, mindestens aber 20 Stunden pro Woche, zulässig.
Mit Beschluss des Oö. Landtags am 2. April 2009 wurden u.a. der Entfall der Elternbeiträge für die Bildung, Erziehung, Betreuung und Pflege von Kindern ab dem vollendeten 30. Lebensmonat in Kindergärten und Krabbelstuben sowie ein verpflichtendes letztes Kindergartenjahr festgelegt. Diese Bestimmungen traten am 1. September 2009 in Kraft.
Standorte | Zahl der Kinderbetreuungs- einrichtungen |
Zahl der betreuten Kinder |
Andorf | 3 | 159 |
Sankt Florian am Inn | 2 | 132 |
Schärding | 1 | 111 |
Taufkirchen an der Pram | 1 | 85 |
Münzkirchen | 1 | 76 |
Kopfing im Innkreis | 2 | 73 |
Riedau | 2 | 72 |
Zell an der Pram | 2 | 71 |
Raab | 1 | 71 |
Brunnenthal | 1 | 70 |
Schardenberg | 1 | 63 |
Esternberg | 1 | 58 |
Sankt Marienkirchen bei Schärding | 1 | 49 |
Enzenkirchen | 2 | 48 |
Freinberg | 2 | 45 |