Arbeitsmarktprofil 2011

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Kinderbetreuungseinrichtungen

Im Berichtsjahr 2010/11 gab es in Niederösterreich 1.494 institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen (ohne Saisontagesheime), davon 1.128 Kindergärten, 41 Kinderkrippen, 212 Horte und 113 altersgemischte Einrichtungen, etwa 62.010 Kinder wurden im selben Jahr in diesen Einrichtungen betreut. Die Zahl der betreuten Kinder pro 1.000 Einwohner/innen beträgt daher in Niederösterreich im Schnitt 38 (Österreich: 38).

598 der 1.494 Einrichtungen konzentrieren sich auf die Arbeitsmarktbezirke Baden (inkl. Berndorf-St. Veit), St. Pölten, Tulln, Wr. Neustadt und Mödling.

Gemäß der Kindertagesheimstatistik 2010/11 der Statistik Austria haben in Niederösterreich etwa 43% der Kindertagesheime insgesamt und 47% der Kindergärten neun und mehr Stunden geöffnet (Österreich: 52% bzw. 48%).

Etwa 28% der Kindertagesheime insgesamt und 17% der Kindergärten haben mindestens bis 17.00 Uhr geöffnet (Österreich: 46% bzw. 33%).

Quelle: Statistik Austria

Gratiskindergarten und verpflichtender Besuch: Um wirtschaftliche Barrieren für den Besuch des Kindergartens im Vorschulalter zu beseitigen und allen Kindern die Möglichkeit zu geben, an dieser Förderungsmaßnahme teilzuhaben, ist seit dem Beginn des Kindergartenjahres 2009/2010 der halbtägige Kindergartenbesuch (20 Stunden pro Woche ohne Mittagstisch) im letzten Jahr vor Schuleintritt für die Eltern kostenlos. Dafür beteiligt sich der Bund an den dadurch entstehenden Mehrkosten für Länder und Gemeinden mit 70 Mio. Euro pro Kindergartenjahr. Seit dem Beginn des Kindergartenjahres 2010/2011 ist der halbtägige Kindergartenbesuch (mindestens 16 Stunden) für Kinder, die bis zum 31.8. das fünfte Lebensjahr vollendet haben, von September bis Juni mit Ausnahme der Schulferien verpflichtend.

Quelle: BMWFJ

Das Kindergartenwesen ist in Österreich Ländersache, die Regelungen in den einzelnen Ländern sind daher sehr unterschiedlich.

In Niederösterreich ist der Kindergartenbesuch am Vormittag kostenlos, seit September 2008 können Kinder bereits im Alter von zweieinhalb Jahren einen Kindergarten besuchen. Seit Herbst 2009 besteht die gesetzliche Verpflichtung, im Jahr vor Beginn der Schulpflicht einen Kindergarten zu besuchen.

Die Verpflichtung besteht für einen halbtägigen Besuch und ist kostenlos. Absolviert ein Kind das verpflichtende Kindergartenjahr in einem Privatkindergarten, so kann dafür beim Land NÖ eine Förderung aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen beantragt werden.

Quelle: Amt der Niederösterreichischen Landesregierung

 
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